Moderatoren: CL-600, Michi
Eine Richterin hat in einem Sachvortrag in knappen acht Minuten das Thema Startbahnausbau zusammengefasst. Dabei hat sie betont, dass der FMO zum Interkontinentalfluighafen ausgebaut werden soll und hat auch die Abreitsplatzargumente nicht ausgelassen.
Der Vorsitzende Richter gibt ein erstes Signal in Richtung Verlängerung der Startbahn: In Sachen Eltingmühlenbach habe das Oberverwaltungsgericht in Münster alles richtig gemacht. Und was die beiden neuen Gutachten des Nabu angehe, die wolle man eigentlich gar nicht sehen, sagte der Richter.
Das FMO-Verfahren ist jetzt 30 Minuten alt und Gerd Stöwer dürfte richtig gute Laune haben: Mehrfach hat der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Rüdiger Rubel bereits darauf hingewiesen, dass die Richterkollegen am OVG in Münster im Jahr 2006 alles richtig gemacht haben. Die Formulierungen wechseln, aber beim Eltingmühlenbach - der Heimat des unter Schutz stehen, kleinen Maulbrüters Bachneunauge - scheinen die Richter in Leipzig keine Probleme zu sehen.
Tja: Wie steht´s? Zwei Stunden sind fast vorbei. Derzeit geht es darum, ob es nicht Alternativen gäbe zu einer 3.600 Meter langen Startbahn - denn die ist ja schließlich genehmigt worden. Gebaut wird die 3600 Meter-Bahn vorerst nicht, 3000 Meter werden es maximal werden. Alternativen: Kann man nicht ab anderen Flughäfen interkontinental fliegen? Kann man nicht eine etwas kürzere Bahn bauen? Es hört sich an wie das Feilschen auf dem Basar, aber auf hohem Niveau. Die Frage dahinter ist: Hat das OVG Münster bei seinem "Ja" zum Startbahnausbau die Alternativen ausreichend geprüft?
Artenschutz: Dieser Punkt wird wohl nicht rütteln am FMO-Ausbau. "Wenn´s eben kein relevantes Vorkommen von Fledermäusen gibt, dann sind Aufklärungen ins Blaue hinein nicht gefordert", sagt der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Rüdiger Rubel. Nach seiner Meinung hat das OVG Münster da alles richtig gemacht: "Daran gibt es nur wenig zu deuteln."
Mittagspause: Das Urteil wird heute noch gesprochen
Die überraschende Entscheidung: Das Oberverwaltungsgericht Münster muss sich erneut mit dem Flughafenausbau beschäftigen. Das Bundesverwaltungsgericht verwies den Fall zurück.
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