Entscheidung aus Leipzig zum Ausbau der Piste




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Re: Entscheidung aus Leipzig zum Ausbau der Piste

Beitragvon aviation-fan » 09.07.2009, 16:55

Das wird ja eine unendliche Geschichte... :( 15 jahre und noch immer Ungewissheit, ob und wann gebaut werden kann. Eigentlich bin ich ja gegen undifferenzierte Stammtischparolen, aber diesmal passt der Spruch: Sowas kann auch nur in Deutschland passieren. Woanders wäre der Ausbau entweder schon lange gestoppt oder aber wir hätten schon seit Jahren eine 3 km Runway.
Wenn das OVG irgendwann erneut entschieden hat, ist das Urteil dann endgültig oder kann man dann erneut Rechtsmittel einlegen?
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von Anzeige » 09.07.2009, 16:55

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Re: Entscheidung aus Leipzig zum Ausbau der Piste

Beitragvon Excelsior » 09.07.2009, 16:55

Hallo!

Obwohl ich den FMO seit Jahren nicht mehr nutze habe ich die heutige Entscheidung doch mit großer Spannung verfolgt. Leider muss ich sagen: ich bin schockiert! Wie kann es nur angehen? Und erst die Begründung! Klar befinden wir uns derzeit in einer Krise. Klar ist der FMO überproportional stark davon betroffen. Doch genauso klar ist doch, dass sich die Lage in den nächsten Jahren wieder normalisieren wird. Der FMO wird durch dieses Urteil in seiner weiteren Entwicklung nachhaltig gehemmt - sehr traurig. Da ich kein Jurist bin frage ich mich, wenn der Fall nun zum OVG Münster zurückgegeben wird, kann sich das Ganze dann theoretisch wiederholen? Will sagen, MS sagt ja, NABU sagt nein und letztlich entscheidet Leipzig (im Jahr 2018 oder so...)?

Abschließend die Bitte, nicht wieder mit den üblichen Parolen à la "typisch Deutschland" anzufangen, der Fall hätte sich genausogut in England, Schweden, Frankreich oder Österreich ereignen können. So ist es nun mal in einer Demokratie - und das ist trotz des enttäuschenden heutigen Ergebnisses auch gut so!
Beste Grüße aus Hamburg

Marcus
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Re: Entscheidung aus Leipzig zum Ausbau der Piste

Beitragvon aviation-fan » 09.07.2009, 17:02

Abschließend die Bitte, nicht wieder mit den üblichen Parolen à la "typisch Deutschland" anzufangen, der Fall hätte sich genausogut in England, Schweden, Frankreich oder Österreich ereignen können. So ist es nun mal in einer Demokratie - und das ist trotz des enttäuschenden heutigen Ergebnisses auch gut so!


Ja natürlich ist es gut so, ich hab ja auch selbst gesagt, dass ich diese Stammtischparolen nicht mag, ich wollte nur meinen Unmut ausdrücken :wink:


Im Gegenteil - jetzt heißt es wohl wieder einige Monate warten. Die Frage, ob dieses nervige Hick-Hack der Wirtschaftlichkeit des Projekts Startbahverlängerung zuträglich ist, dürfte über die Jahre deutlich beantwortet worden sein.


Das ist wirklich ein Problem, denn jetzt kann der FMO für längere Zeit Entwicklungschancen, sobald es wieder aufwärts geht, nicht wahrnehmen. Und je länger der ganze Prozess dauert, desto länger stagniert der FMO und desto mehr können Richter berechtigterweise am Allmayer-Gutachten zweifeln, wenn die Prognosen daraus nicht eintreten.
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Re: Entscheidung aus Leipzig zum Ausbau der Piste

Beitragvon CL-600 » 09.07.2009, 17:08

Excelsior hat geschrieben:Da ich kein Jurist bin frage ich mich, wenn der Fall nun zum OVG Münster zurückgegeben wird, kann sich das Ganze dann theoretisch wiederholen? Will sagen, MS sagt ja, NABU sagt nein und letztlich entscheidet Leipzig (im Jahr 2018 oder so...)?


Eine sehr gute Frage! Bei den WN wird Stöwer dahingehend zitiert, dass er froh sei, dass einer Revision nicht stattgegeben wurde. Es würde vermutlich zu einem elendigen hin und her über Jahre kommen wenn es von Münster wieder nach Leipzig gehen würde. Ich denke, der FMO ist nun in der "Beweispflicht" vor dem OVG in MS zu beweisen, dass aus wirtschaftlichen Gründen (vielleicht ein neues Gutachten) der FMO ausgebaut werden muss, denn anscheinend hält man das vorhandene Papier als nicht sehr standhaft um den Ausbau zu rechtfertigen. Alles aber reine Spekulation meinerseits, so gut kenn ich mich da nicht aus. Hier im Forum wurde auch geschrieben, dass es heute in der Verhandlung "nur" um den Naturschutz gehe, da sind wir wohl eines Besseren belehrt worden :-/
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Re: Entscheidung aus Leipzig zum Ausbau der Piste

Beitragvon osna » 09.07.2009, 17:12

Hier im Forum wurde auch geschrieben, dass es heute in der Verhandlung "nur" um den Naturschutz gehe, da sind wir wohl eines Besseren belehrt worden :-/


Korrekt. Es ging heute darum, das Urteil des OVG Münster zu prüfen und entweder zu bestätigen oder zu verwerfen - in jeglichem Begründungsumfang. Es ging also um alle vom OVG Münster behandelten Themenpunkte - und die bezogen sich ja nicht nur auf den Naturschutz!

Die einzige Einschränkung heute war, dass keine neuen Erkenntnisse in die Entscheidungen einflossen (zumindest nicht direkt).
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Re: Entscheidung aus Leipzig zum Ausbau der Piste

Beitragvon Excelsior » 09.07.2009, 17:15

aviation-fan hat geschrieben:Ja natürlich ist es gut so, ich hab ja auch selbst gesagt, dass ich diese Stammtischparolen nicht mag, ich wollte nur meinen Unmut ausdrücken :wink:


Es ging mir ja genauso wie Dir... ;-)

aviation-fan hat geschrieben:Das ist wirklich ein Problem, denn jetzt kann der FMO für längere Zeit Entwicklungschancen, sobald es wieder aufwärts geht, nicht wahrnehmen. Und je länger der ganze Prozess dauert, desto länger stagniert der FMO und desto mehr können Richter berechtigterweise am Allmayer-Gutachten zweifeln, wenn die Prognosen daraus nicht eintreten.


Gut analysiert, denn genau darin liegt das Katastrophale in diesem Urteil. Darin liegt schon fast eine self-fulfilling prophecy:
2009: Urteil zum Ausbau aufgrund wirtschaftlicher Bedenken (Paxentwicklung) abgelehnt
2010: Wirtschaft zieht wieder an, FMO kann jedoch seine Vorteile aufgrund der 2180 Meter nur in geringem Maße ausspielen
2011: Ausbau wird richterlich erneut abgelehnt, da andere Flughäfen in der Region am FMO vorbeiziehen.
Dezember 2020: Der FMO feiert die Überschreitung der 2 Mio. Paxe-Grenze.

Es ist schon traurig, auch, da man schon zuvor so realistisch war, von den 3600 m Abstand zu nehmen.
Beste Grüße aus Hamburg

Marcus
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Re: Entscheidung aus Leipzig zum Ausbau der Piste

Beitragvon Christian » 09.07.2009, 17:34

Hier die PM vom FMO

Bundesverwaltungsgericht weist Verfahren an Oberverwaltungsgericht NRW zurück
Entscheidung über Startbahnverlängerung weiter offen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat heute das Verfahren um die Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Münster/Osnabrück zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster zurückgewiesen. Das BVerwG ist damit nicht dem Vortrag des Naturschutzbundes NRW, der eine Aufhebung des Ende 2004 erlassenen Planfeststellungsbeschlusses begehrte, gefolgt.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat ausschließlich der Frage erneut nachzugehen, ob im Hinblick auf den Verkehrsbedarf ein besonderes Interesse besteht, das die Belange des Naturschutzes überwiegt. Es hat weiter zu klären, welchen Beitrag die im Planfeststellungsbeschluss festgesetzten naturschutzfachlichen Schutzauflagen zum Netz NATURA 2000 leisten. Im Übrigen hat das BVerwG das Urteil des OVG NRW ausdrücklich bestätigt. Insbesondere äußert das BVerwG keine Bedenken bzgl. der Startbahnlänge.

Für Flughafengeschäftsführer Prof. Gerd Stöwer hat diese Entscheidung eine positive und eine negative Komponente. „Wir freuen uns, dass das Bundesverwaltungsgericht dem Ziel der Revisionskläger, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben, nicht gefolgt ist. Bedauerlich ist natürlich, dass mit der Rückverweisung des Verfahrens an das Oberverwaltungsgericht in Münster nun ein weiterer Zeitverlust zu erwarten ist. Nach mehr als 15-jähriger Verfahrensdauer hätten wir uns im Ergebnis des heutigen Prozesstages endlich Rechtssicherheit gewünscht.“ Trotzdem zeigte sich Stöwer optimistisch, nun auch noch die letzten juristischen Fragen im Sinne des FMO klären zu können und das Verfahren vor dem OVG in Münster möglichst zeitnah positiv abschließen zu können.

Im Juli 2006 hatte bereits das Oberwaltungsgericht in Münster die Klage des Naturschutzbundes abgewiesen und auch keine Revision zugelassen. Dagegen legte der Naturschutzbund eine sog. Nichtzulassungsbeschwerde ein, der dann im Jahr 2007 vom Bundesverwaltungsgericht stattgegeben wurde. Im heutigen Revisionsverfahren verwies das Bundesverwaltungsgericht jetzt das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht zurück.

Die heutige Start- und Landebahn am Flughafen Münster/Osnabrück hat eine Länge von 2.170 Metern. Damit kann Kurz- und Mittelstreckenverkehr und selbst dieser nur mit Einschränkungen durchgeführt werden. Weiter entfernt liegende Ziele können entweder gar nicht oder nur mit einem ökonomisch und ökologisch unsinnigen Zwischenstopp oder mit deutlichen Nutzlastreduzierungen erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist die Verlängerung der Start- und Landebahn für die weitere Entwicklung des Flughafens zwingend erforderlich.
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Re: Entscheidung aus Leipzig zum Ausbau der Piste

Beitragvon Excelsior » 09.07.2009, 17:39

Zur PM: Das ging aber beeindruckend schnell - fast, als hätte man es vorher geahnt!
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Re: Entscheidung aus Leipzig zum Ausbau der Piste

Beitragvon osna » 09.07.2009, 17:40

Mir ist gerade eine Frage in den Sinn gekommen: Warum stellt sich der NABU so quer gegen die Verlängerung? Es wird doch eine sauteure Glasbrücke über den Eltingmühlenbach gebaut, damit die Neunaugen und Mops-Fledermäuse ihrem Nachwuchs abends bei tollem Ambiente "Guten Abend, gute Nacht" vorsingen können.

Oder geht es in diesem Verfahren darum, dass vom Bach aus bei einem Ausbau der Bahn die Schaafwiese nicht mehr zu sehen ist und die kleinen Kaulquappen ohne Schaafezählen nicht einpennen können?

Sorry, aber ich versuche lediglich, meinen Frust formgerecht in ein Ironiekleid zu zwängen!
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Re: Entscheidung aus Leipzig zum Ausbau der Piste

Beitragvon B777 » 09.07.2009, 23:12

Hier einige Links. Mit meiner persönlichen Meinung warte ich lieber bis morgen, eine Nacht drüber schlafen.

Reaktionen Greven
Bericht GZ
Reaktion IHK
Kommentar
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Re: Entscheidung aus Leipzig zum Ausbau der Piste

Beitragvon osna » 09.07.2009, 23:49

Ich hab mein Gemüt ein wenig runterfahren können. Trotzdem muss ich auch jetzt klar festhalten: alle, die für den Ausbau (egal auf welche Länge) waren, haben heute eine herbe Niederlage einstecken müssen - egal, wie sehr seitens des FMO die positiven Seiten hervorzuheben versucht werden. Die Gründe für meine Sicht (wirtschaftlicher Natur) wurden bereits genannt...

Erholsame Nacht wünsche ich!

osna
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Re: Entscheidung aus Leipzig zum Ausbau der Piste

Beitragvon Christian » 10.07.2009, 09:33

Hallo

Und hier die PM vom BVG zum Urteil:

Pressemitteilung Nr. 43/2009 BVerwG 4 C 12.07 09.07.2009
Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Münster/Osnabrück

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über den Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück zu einem Verkehrsflughafen für den Interkontinentalverkehr entschieden und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

Der Kläger, ein Umwelt- und Naturschutzverband, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Münster/Osnabrück von derzeit 2 170 m auf 3 600 m. Die Verlängerung der Bahn macht die Querung des Eltingmühlenbachs notwendig; er soll auf einer Länge von 390 m übertunnelt werden. Der Bach ist Teil eines europäisch geschützten Natura-2000-Gebiets. Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Ziel, den Flughafen für den Interkontinentalverkehr auszubauen, rechtfertige trotz Prognoseunsicherheiten die Zulassung des Vorhabens im Wege einer Abweichungsentscheidung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt, dass die Behörde keine Stellungnahme der EU-Kommission einholen musste. Eine Stellungnahme der EU-Kommission ist nicht bereits dann erforderlich, wenn - wie hier - in dem betroffenen Natura-2000-Gebiet auch prioritäre Biotope vorkommen, durch die Maßnahme aber nicht erheblich beeinträchtigt werden. Beanstandet hat das Bundesverwaltungsgericht dagegen, dass das Oberverwaltungsgericht dem Ausbauvorhaben trotz der festgestellten Unsicherheiten der Bedarfsprognose von vornherein einen besonderen Stellenwert beigemessen und damit nicht hinreichend den Ausnahmecharakter einer Abweichungsentscheidung berücksichtigt hat. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura-2000-Gebiets setzt die Zulassung eines Vorhabens im Wege der Ausnahme voraus, dass das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist. Zwar müssen keine Sachzwänge vorliegen, denen niemand ausweichen kann. Bei der Gewichtung der im öffentlichen Interesse liegenden Gründe für den Ausbau muss aber der Ausnahmecharakter einer Abweichungsentscheidung berücksichtigt werden. Die Sache war deshalb an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen. Es wird die Gründe für den Ausbau und die Belastbarkeit der Bedarfsprognose für den Interkontinentalverkehr erneut zu gewichten haben. Erst auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob die Gründe für den Ausbau überwiegen und sich gegenüber dem Schutz des Natura-2000-Gebiets durchsetzen.

BVerwG 4 C 12.07 - Urteil vom 9. Juli 2009
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Re: Entscheidung aus Leipzig zum Ausbau der Piste

Beitragvon aviation-fan » 10.07.2009, 12:30

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Re: Entscheidung aus Leipzig zum Ausbau der Piste

Beitragvon B777 » 10.07.2009, 15:03



Schau mal was ich weiter oben schon verlinkt habe... :wink:

Und so gehts jetzt weiter.
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Re: Entscheidung aus Leipzig zum Ausbau der Piste

Beitragvon aviation-fan » 10.07.2009, 16:32

Äh... ups habe ich total übersehen :lol: :roll:
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