Wenn das OVG irgendwann erneut entschieden hat, ist das Urteil dann endgültig oder kann man dann erneut Rechtsmittel einlegen?
Moderatoren: CL-600, Michi
Abschließend die Bitte, nicht wieder mit den üblichen Parolen à la "typisch Deutschland" anzufangen, der Fall hätte sich genausogut in England, Schweden, Frankreich oder Österreich ereignen können. So ist es nun mal in einer Demokratie - und das ist trotz des enttäuschenden heutigen Ergebnisses auch gut so!
Im Gegenteil - jetzt heißt es wohl wieder einige Monate warten. Die Frage, ob dieses nervige Hick-Hack der Wirtschaftlichkeit des Projekts Startbahverlängerung zuträglich ist, dürfte über die Jahre deutlich beantwortet worden sein.
Excelsior hat geschrieben:Da ich kein Jurist bin frage ich mich, wenn der Fall nun zum OVG Münster zurückgegeben wird, kann sich das Ganze dann theoretisch wiederholen? Will sagen, MS sagt ja, NABU sagt nein und letztlich entscheidet Leipzig (im Jahr 2018 oder so...)?
Hier im Forum wurde auch geschrieben, dass es heute in der Verhandlung "nur" um den Naturschutz gehe, da sind wir wohl eines Besseren belehrt worden :-/
aviation-fan hat geschrieben:Ja natürlich ist es gut so, ich hab ja auch selbst gesagt, dass ich diese Stammtischparolen nicht mag, ich wollte nur meinen Unmut ausdrücken![]()
aviation-fan hat geschrieben:Das ist wirklich ein Problem, denn jetzt kann der FMO für längere Zeit Entwicklungschancen, sobald es wieder aufwärts geht, nicht wahrnehmen. Und je länger der ganze Prozess dauert, desto länger stagniert der FMO und desto mehr können Richter berechtigterweise am Allmayer-Gutachten zweifeln, wenn die Prognosen daraus nicht eintreten.
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